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Recht am eigenen Bild § 22 Kunsturhebergesetz (KUG)

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 13:22
von Nautic
Liebe Freunde der Wiking-Schlauchboote,

endlich lässt Corona wieder gemeinsame Ausfahrten und Treffen zu!

Als Redaktion der Homepage, des Forums und der Social Media Seiten wollen wir das in Wort und Bild begleiten. Beim Thema Bilder kommt unweigerlich das „Recht am eigenen Bild“ §22 KUG ins Spiel.

An dieser Stelle möchte ich für das Bewusstsein werben, das §23 KUG das Recht am eigenen Bild bei unseren Ausfahrten gleich wieder einkassiert.

Das bedeutet, dass wir Fotos von unseren Ausfahrten ohne Einverständnis des Einzelnen veröffentlichen dürfen, auch wenn Personen erkennbar sind. Das wird hin und wieder nötig sein, weil wir gar nicht wissen, wie wir eine bestimmte Person kontaktieren können.

Dennoch wollen wir bewusst keine Personen zeigen, die es nicht wollen.

Daher bitten wir Euch um aktive Unterstützung:
  • Sprecht uns bereits vor einer Ausfahrt an, wenn ihr das nicht wollt.
  • Haltet Euch nach Möglichkeit hinter den Kameras auf.
  • Ist dann doch Mal ein Bild veröffentlicht, auf dem ihr nicht erkennbar sein wollt, soll das von uns aus gar kein Problem sein. Wir verpixeln Euch dann oder entfernen das Bild dann komplett.
  • Fotografieren wir Euch sehr nah, zeigt Ihr mit Winken, dass ihr mit einer Veröffentlichung einverstanden seid (sieht auch sympathischer aus). Haltet ihr die Hand vor das Gesicht, wird uns klar, dass ihr nicht zu sehen sein wollt.
Franz signalisiert eindeutig…
Franz signalisiert eindeutig…
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… bin mit einer Veröffentlichung einverstanden!
… bin mit einer Veröffentlichung einverstanden!
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Wir wollen, dass sich ALLE an den Berichterstattungen erfreuen!

Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild
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